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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beratungsleistungen und Präsenz-Trainings

Stand: September 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Beratungsleistungen und Präsenz-Seminare der Sokrates Consulting OG / OKR-Institut

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1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Sokrates Consulting OG (im Folgenden „Sokrates Consulting“) und dem/der Auftraggeber:in. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

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1.2 Die AGB gelten auch für künftige Vertragsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

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1.3 Entgegenstehende AGB des/der Auftraggebers:in gelten nicht, außer sie werden von Sokrates Consulting schriftlich anerkannt.

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1.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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2. Umfang des Beratungsauftrags / Stellvertretung

2.1 Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Vertrag vereinbart.

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2.2 Sokrates Consulting kann Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen lassen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich durch Sokrates Consulting. Zwischen Auftraggeber:in und dem/der Dritten entsteht kein Vertragsverhältnis.

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2.3 Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und drei Jahre danach keine Geschäftsbeziehung mit Personen oder Gesellschaften einzugehen, die Sokrates Consulting zur Vertragserfüllung beigezogen hat.

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3. Pflichten des/der Auftraggebers:in

3.1 Der/die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen ein effizientes Arbeiten ermöglichen.

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3.2 Vorherige oder laufende Beratungen – auch in anderen Fachgebieten – sind Sokrates Consulting mitzuteilen.

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3.3 Alle für die Vertragserfüllung relevanten Unterlagen und Informationen sind rechtzeitig vorzulegen. Dies gilt auch für neue Umstände, die während der Zusammenarbeit auftreten.

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3.4 Mitarbeiter:innen und ggf. der Betriebsrat sind vor Beginn der Tätigkeit über den Einsatz von Sokrates Consulting zu informieren.

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4. Unabhängigkeit

4.1 Auftraggeber:in und Sokrates Consulting verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.

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4.2 Beide Seiten treffen Vorkehrungen, um die Unabhängigkeit von Sokrates Consulting und der beauftragten Dritten zu sichern.

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4.3 Sokrates Consulting erbringt seine Leistungen weisungsfrei, nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Arbeitsort und -zeit sind frei wählbar.

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5. Schutz des geistigen Eigentums

5.1 Alle Urheberrechte an von Sokrates Consulting geschaffenen Werken (z. B. Berichte, Analysen, Konzepte, Pläne, Unterlagen, Datenträger) verbleiben bei Sokrates Consulting. Der/die Auftraggeber:in darf diese ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke nutzen.

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5.2 Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe ohne Zustimmung von Sokrates Consulting ist unzulässig. Bei Verstößen kann Sokrates Consulting den Vertrag sofort kündigen und Schadenersatz verlangen.

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6. Gewährleistung

6.1 Sokrates Consulting behebt bekannt gewordene Mängel seiner Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

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6.2 Ansprüche auf Gewährleistung verjähren sechs Monate nach Leistungserbringung.

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7. Haftung / Schadenersatz

7.1 Sokrates Consulting haftet – außer bei Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Dritte, die beigezogen werden.

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7.2 Schadenersatzansprüche müssen binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens innerhalb von drei Jahren nach dem schädigenden Ereignis geltend gemacht werden.

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7.3 Der/die Auftraggeber:in trägt die Beweislast für das Verschulden von Sokrates Consulting.

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7.4 Entstehen im Zusammenhang mit der Beiziehung Dritter Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche, tritt Sokrates Consulting diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab.

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8. Geheimhaltung / Datenschutz

8.1 Sokrates Consulting behandelt alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich.

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8.2 Dies gilt insbesondere für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in.

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8.3 Sokrates Consulting darf Hilfspersonen einsetzen, muss diese aber zur Verschwiegenheit verpflichten.

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8.4 Die Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, auch nach Vertragsende.

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8.5 Sokrates Consulting darf personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in sichert zu, dass dafür alle rechtlichen Voraussetzungen (z. B. Einwilligungen) vorliegen.

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9. Honorar

9.1 Nach Erbringung der vereinbarten Leistung erhält Sokrates Consulting das vereinbarte Honorar. Zwischenabrechnungen und Akontozahlungen sind möglich.

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9.2 Rechnungen enthalten alle gesetzlich erforderlichen Angaben.

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9.3 Barauslagen, Spesen und Reisekosten werden gesondert ersetzt.

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9.4 Wird das Projekt aus Gründen des/der Auftraggebers:in nicht abgeschlossen oder von Sokrates Consulting berechtigt beendet, bleibt der Honoraranspruch – abzüglich ersparter Aufwendungen (pauschal 30 %) – bestehen.

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9.5 Bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen kann Sokrates Consulting die Arbeit einstellen, ohne den Anspruch auf Honorar zu verlieren.

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10. Elektronische Rechnungslegung

Sokrates Consulting ist berechtigt, Rechnungen auch elektronisch zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

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11. Vertragsdauer

11.1 Der Vertrag endet mit Abschluss des Projekts und Rechnungslegung.

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11.2 Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich, z. B. bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, Insolvenz oder fehlender Bonität.

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12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Vertragsparteien bestätigen die Richtigkeit ihrer Angaben und verpflichten sich, Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

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12.2 Änderungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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12.3 Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von Sokrates Consulting. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz.

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13. Mediationsklausel

13.1 Bei Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, vor gerichtlichen Schritten eine/n eingetragene/n Wirtschaftsmediator:in beizuziehen.

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13.2 Kommt keine Einigung zustande, gilt österreichisches Recht. Kosten der Mediation können im Gerichtsverfahren als vorprozessuale Kosten geltend gemacht werden.

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Sokrates Consulting OG

Mühlwiesengasse 169, 2640 Köttlach

office@okr-institut.at | +43 (0) 2662 44244

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